Stuff You Should Know

Info und Teilnahme-bedingungen

Hier findet ihr die wichtigsten Rahmenbedingungen, die den Vertrag regeln, der durch eure Buchung bei der Bikeschule Asymmetrix entsteht. Zum Aufklappen und Lesen der jeweiligen Info einfach auf den Pfeil links vor dem Titel klicken.

Vor der Tour

Begriffsbestimmungen

Die Bikeschule Asymmetrix veranstaltet geführte Mountainbike-Touren und -kurse. Ein Mountainbike kann dabei mit oder ohne elektrischen Antrieb (E-Bike) sein, im Folgenden wird der Einfachheit halber der Begriff “Bike” verwendet. Der Begriff „Tour“ wird für sämtliche Veranstaltungen der Bikeschule Asymmetrix verwendet. Leiter und Trainer aller Veranstaltungen ist Dominik Langrehr oder beauftragte Vertreter*innen, die im Folgenden als „Guide“ bezeichnet werden. Teilnehmer*innen einer Tour sind Kunden der Bikeschule Asymmetrix und haben eine Tour oder einen Kurs gebucht.

Keine AGB

Die Bikeschule Asymmetrix hat keine AGBs (Allgemeine Geschäftsbedinungen), unseren Informations- und Belehrungspflichten kommen wir auf dieser Seite (Info und Teilnahme-bedingungen – Bikeschule Asymmetrix) nach. Bei Buchung einer Tour wird bestätigt, alle Informationen dieser Seite gelesen zu haben und die Teilnahmevoraussetzungen am Tag der Tour zu erfüllen.

Die Bikeschule Asymmetrix ist Kleinunternehmer gemäß § 19 Abs. 1 UStG. Die dargestellten Preise für Touren und Kurse auf dieser Website sind Endpreise. Es wird keine Umsatzsteuer erho­ben und demnach auch nicht ausgewiesen.

Teilnahmevoraussetzungen

Der/Die Teilnehmer*in bestätigt am Tag der Tour im Vollbesitz seiner/ihrer körperlichen und geistigen Kräfte zu sein und nicht unter dem Einfluss von Drogen, Medikamenten oder Alkohol zu stehen.

Des weiteren ist Voraussetzung für die Teilnahme ein technisch einwandfreies Bike. Ausreichende Pannenausrüstung bei Touren (u. a. Ersatzschlauch, Luftpumpe, Werkzeug, etc.) wird empfohlen. Es ist nicht Aufgabe der Guides, den Teilnehmer*innen im Pannenfall technische Unterstützung zu gewähren. Kann eine Tour aufgrund einer Panne nicht bis zum Ende gefahren werden, so ist ein eventuell erforderlicher Rücktransport auf eigene Gefahr und Kosten des/der Teilnehmer*in durchzuführen.

Alle Teilnehmer*innen haben für eine ausreichende Schutz- und Sicherheitsausrüstung zu sorgen. Die Teilnehmer*innen sind dazu verpflichtet (auch bergauf), einen Helm zu tragen, der den aktuellen und einschlägigen Sicherheitsvorschriften entspricht. Zur Ausrüstung gehört auch eine den Witterungsbedingungen entsprechende Kleidung und ggf. Schutzausrüstung wie Handschuhe und Protektoren. 

Alle Teilnehmer*innen haben selbst für eine ausreichende Verpflegung und Getränke zu sorgen.

Im Übrigen ist den Anweisungen des Guides auf der Tour Folge zu leisten.

Coupons und Gutscheine

Soweit nicht anders angegeben, gelten Coupons und Gutscheine ein Jahr lang ab Ausstellung.

Es kann ein Coupon pro Kunde und Buchung, d.h. Tour oder Kurs verwendet werden. Ausnahme: Coupons gelten nicht für Mehrtages-Touren mit Übernachtung.

Der Coupon-Code wird entweder automatisch angerechnet (Coupon Links) oder kann im Warenkorb eingegeben werden.

Rücktritt, Abbruch und Stornokosten

Teinehmer*innen einer Tour können jederzeit vor Tour-Beginn von der Buchung bzw. dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss gegenüber der Bikeschule Asymmetrix schriftlich per E-Mail oder Kontakt-Formular erklärt werden.

Die Bikeschule Asymmetrix verliert im Falle eines Rücktritts durch Teilnehmer*innen den Anspruch auf den Preis der Tour, kann aber eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen finanziellen Aufwendungen verlangen. Hierzu zählen möglicherweise Kreditkarten-Gebühren bei Online-Zahlung.

Bei vorzeitigem Abbruch einer Tour durch den/die Teilnehmer*in aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen ist keine Rückzahlung / Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen möglich.

Die Bikeschule Asymmetrix kann bei Nicht-Erreichen einer festgesetzten Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, sofern in der Tour-Ausschreibung eine Mindestteilnehmerzahl beziffert ist. Teilnehmer*innen werden hierüber bis 48h vor Tour-Beginn schriftlich benachrichtigt. Wurde die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt, wird die Bikeschule Asymmetrix unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden für den Tour-Preis zurückzuerstatten.

Haftung des Guide

Soweit der Guide für rechtswidrig verursachte Schäden haftet, gilt Folgendes: Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für sonstige Schäden haftet der Guide unbeschränkt, soweit diese auf einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhalten (Tun oder Unterlassen) des Guides, sowie seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Im Übrigen ist die Haftung des Guides ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Guides ausgeschlossen ist, gilt dies auch für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Im Falle eines Schadens ist, soweit möglich, der Guide unverzüglich vor Ort, unter Angabe von Name und Wohnanschrift zu informieren. Darüber hinaus ist der Unfallhergang schnellstmöglich und ausführlich dem Guide zu melden. Die Meldung hat schriftlich zu erfolgen.

Auf der Tour

Ausrüstung, Verpflegung, Sonstiges

Schutzausrüstung:

  • Es besteht Helmpflicht
  • Es besteht Brillenpflicht zum Schutz der Augen
  • Wir empfehlen Protektoren
  • Wir empfehlen gepolsterte Langfinger-Bike-Handschuhe
  • Wir empfehlen Flatpedals (könnt ihr rechtzeitig vor Tour-Start leihen)

Mountainbike in technisch einwandfreiem Zustand, prüft bitte vor der Tour/Kurs:

  • funktionsfähige, gewartete Vorder- und Hinterrad-Bremsen
  • Reifen mit ausrechend gutem Profil
  • funktionsfähige Schaltung
  • Geschraubte Griffe (Lock-on)
  • Im Rucksack: Ersatzschlauch, ggf. Wechselbremsbeläge, bike-spezifisches Werkzeug

Bekleidung:

  • Idealerweise farbige Funktionsbekleidung
  • Regenschutz
  • Wechselkleidung vor allem für den Oberkörper
  • Schuhe für Flatpedals

Verpflegung:

  • Getränke (mind. 2 Liter bei Tagestour)
  • Energie-Riegel oder/und Brotzeit
  • Bei Tages-Touren ist eine Einkehr (Hütte, Cafe, Restaurant etc.) vorgesehen.

Sonstiges:

  • Ausweisdokumente (Wir sind im Grenzgebiet) siehe auch unter Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
  • Geld für die tägliche Einkehr
Schwierigkeits-Level Angaben für Touren

Ich orientiere mich bei den Schwierigkeitsangaben der Touren an den Trail-Grades/-Abstufungen der DIMB: https://www.dimb.de/ausbildung/wegeschwierigkeit/

Trail Grades in English: https://www.cyclinguk.org/article/cycling-guide/mtb-trail-grading-guide

Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der/Die Tour-Teilnehmer*in ist für die Einhaltung, Beschaffung und Mitführung der behördlich notwendigen Reisedokumente wie Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen und Gesundheitsvorschriften (Impfungen) selbst verantwortlich. Die Bikeschule Asymmetrix informiert die Reisenden nach besten Wissen und Gewissen im Rahmen ihrer Möglichkeiten über die für deutsche Staatsbürger jeweils geltenden Bestimmungen. Für Teilnehmer bzw. Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

Verhalten der Teilnehmer*innen

Allen Teilnehmer*innen ist bekannt, dass die Benutzung eines Mountainbikes sowohl auf, als auch abseits befestigter Straßen besondere körperliche Anforderungen stellt und mit spezifischen Gefahren verbunden ist. Die Teilnahme an einer Tour erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Touren führen sowohl über öffentliche Straßen und Wege, als auch über befestigte und unbefestigte Wege, Pfade und Steige. Angaben über den geplanten Wegverlauf, die Länge und Dauer, sowie den konditionellen und/oder fahrtechnischen Schwierigkeitsgrad einer Tour sind unverbindlich und dienen ausschließlich dazu, den Teilnehmer*innen einen ungefähren Eindruck der zu erwartenden Anforderungen zu geben. Die Teilnehmer*innen müssen selbst und in eigener Verantwortung beurteilen und entscheiden, ob sie diesen Anforderungen entsprechen. Fehleinschätzungen in diesem Zusammenhang liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich der Teilnehmer*innen. Diese sind sich auch darüber bewusst und damit einverstanden, dass der Tourverlauf und die Tourdauer, z. B. aufgrund von Witterungs- und Wegebedingungen, jederzeit – auch im Verlauf einer Tour – Änderungen unterliegen können und sich insbesondere auch der Zeitpunkt der Rückkehr nach vorne oder nach hinten verschieben kann. Die Teilnehmer*innen sind dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere Teilnehmer*innen nicht gefährden. Hierzu gehören insbesondere ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Weg- und Sichtverhältnissen sowie dem persönlichen Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise. Alle Teilnehmer*innen haben ihre – vor allem konditionellen und fahrtechnischen – Fähigkeiten selbst einzuschätzen und ihre Fahrweise daran auszurichten. Die Teilnehmer*innen müssen insbesondere selbst beurteilen, ob sie einen Wegabschnitt sicher und ohne sich oder andere zu gefährden mit dem Mountainbike fahren können; im Zweifelsfall ist ein Wegabschnitt vorher zu besichtigen und/oder das Mountainbike zu schieben oder zu tragen. Alle Teilnehmer*innen haben auf öffentlichen Straßen und Wegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung in eigener Verantwortung einzuhalten. Die Teilnehmer*innen sind sich darüber im Klaren, dass Mountainbike-Touren mit gewissen Risiken und Gefahren verbunden sind und nehmen diese Risiken und Gefahren bewusst und mit vollem Einverständnis in Kauf. Die Teilnehmer*innen sind sich dabei insbesondere darüber bewusst und nehmen es in Kauf, dass es zu Stürzen und daraus resultierenden – auch schwersten – Sach-, Personen oder Vermögensschäden kommen kann. Gefahren und Risiken können sich insbesondere, aber nicht nur, aus den – häufig auch wechselnden – Witterungs- und Wegebedingungen sowie dem Verhalten Dritter ergeben. Auch eine nicht ausreichende gesundheitliche Verfassung, mangelnde Kondition, sowie Selbstüberschätzung oder unzureichende fahrtechnische Fähigkeiten der Teilnehmer*innen können zu einer Gefährdung der eigenen Person oder Anderen führen. Der Guide ist nicht verpflichtet, für eine Absicherung der Strecke zu sorgen oder auf Gefahren hinzuweisen.

Guides der Bikeschule Asymmetrix sind berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn ein/eine Teilnehmer*in ungeachtet einer Abmahnung entweder die Durchführung der Reise so erheblich stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages, auch zum Schutz anderer Mitreisender, gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen der Tour (Gesundheit, körperliche Fitness, Leistungsvermögen, etc.), nicht entspricht.

Covid-19 Schutzmaßnahmen und Info

Die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen für Bayern (Standort Bikeschule Asymmetrix) finden sich hier: Coronavirus in Bayern – Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.

Die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen für Österreich finden sich hier: Coronavirus – Aktuelles – Maßnahmen | Gesundheitsportal

Deutsch